Kirchliche Dienste

Taufe 

ist die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen.

  • Getauft wird im Gemeindegottesdienst am Sonntag. Ausnahmen sind möglich.
  • Kinder werden getauft auf Wunsch der Eltern, Erwachsene auf eigenen Wunsch. An der Taufe müssen zwei Zeugen teilnehmen. Mindestens einer der Zeugen soll der evangelischen Konfession angehören.


Konfirmation

Mit der Konfirmation erreichen Jugendliche ihre religiöse Mündigkeit. Sie entscheiden von nun an selbstständig über persönliche Glaubensfragen und ihre konfessionelle Zugehörigkeit.

  • Konfirmierte können bei Taufen Patenschaften übernehmen und als Gotte oder Götti ein Vertrauensverhältnis zum getauften Kind aufbauen.
  • Sie sind ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt in kirchlichen Abstimmungen. Die Wählbarkeit beginnt mit dem erfüllten 18. Lebensjahr.
  • Im Schuljahr vor der Konfirmation (ab 15. Altersjahr) besuchen Jugendliche den Konfirmandenunterricht. Die Aufnahme in den Konfirmandenunterricht setzt den regelmässigen Besuch des Religionsunterrichts voraus. Der Religionsunterricht  wird im Rahmen des Schulunterrichts erteilt.
  • Abschluss des Unterrichts bildet der Konfirmationsgottesdienst, der am Palmsonntag stattfindet.


Die Trauung

ist ein Gottesdienst, bei dem Gott um seinen Segen für die Ehe gebeten wird.

  • Die Trauung erfolgt nach der Ziviltrauung. Zuständig ist das Pfarramt Ihrer Kirchgemeinde oder der gewünschten Hochzeitskirche. Der Trauung geht ein Traugespräch zwischen den Brautleuten und der Pfarrperson voraus.
  • Bei der ökumenischen Trauung gehören die Brautleute verschiedenen Konfessionen an. Trauen kann eine Pfarrperson oder zwei Pfarrpersonen der jeweiligen Konfessionen. 


Todesfall - Bestattung

Beim Verlust eines Menschen leistet der Pfarrer Beistand.
Vorgehen bei einem Todesfall:

  • Bestätigung des Todes durch einen Arzt.
  • Kontakt mit dem zuständigen Zivilstandsamt, um den möglichen Termin der Bestattung zu planen.
  • Nehmen Sie anschliessend Kontakt mit dem Pfarramt auf, um den definitiven Termin festzulegen. Bei diesem Kontakt wird auch ein Trauergespräch vereinbart oder direkt ausgeführt.
  • Der Pfarrer informiert Sie über den traditionellen Ablauf der Bestattung.
  • Die Bestattung umfasst: der Beisetzung der Urne oder des Sarges und die anschliessende Trauerfeier in der Kirche.


Eintritt in die Kirche

Wer in die Evangelische Landeskirche eintreten möchte, erklärt diese Absicht schriftlich der Kirchgemeindepräsidentin seines Wohnorts.

Der Pfarrer nimmt mit Ihnen Kontakt auf und bereitet die Aufnahme durch ein Gespräch vor. 


Austritt aus der Kirche

Wer aus der Evangelischen Landeskirche austreten möchte, erklärt diese Absicht schriftlich der Kirchgemeindepräsidentin seines Wohnortes.

Ausgetretene verlieren das Recht, Dienste der Evangelischen Landeskirche in Anspruch zu nehmen. Der Wiedereintritt ist jederzeit möglich.

Adresse:
Vorstand der Evang.- ref. Kirchgemeinde Domat/Ems
Via Tuma Platta 12
7013 Domat/ Ems

Seelsorge

Unserem Pfarrer ist es ein wichtiges Anliegen, Mitmenschen in Lebenskrisen, Krankheit und Trauerverarbeitung beizustehen. 

Der Pfarrer besucht Sie im Spital oder daheim und begleiten Sie in einer Lebenskrise.

Hilfreich ist es, wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen und Nachbarn direkt mit ihm Kontakt aufnehmen.